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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Was & Wie GmbH und dem Kunden gelten ausschliesslich die nachfolgenden Bedingungen, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen zur Anwendung gelangen. ​ Neben diesen AGB können zusätzlich spezielle Vertragsbedingungen für einzelne Dienstleistungen vereinbart werden. ​ Die AGB, die Zahlungs- und Lieferbedingungen, die Dienstleistungen sowie die Datenschutzbestimmungen können jederzeit angepasst werden. ​ Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. ​ Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. 

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2. Geltungsbereich

Das Angebot der Was & Wie GmbH richtet sich an alle privaten und juristischen Personen in der Schweiz und regelt die gegenseitige Geschäftsbeziehung.

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3. Angebot

Die Was & Wie GmbH kontrolliert und reinigt alle Feuerungen, die mit Holz, Öl oder Gas betrieben werden. ​ Die Reinigungsintervalle sind in der Regel 1 - 2 mal jährlich und richten sich nach der Grösse der Anlage, der Benutzungsdauer und der Art des verwendeten Brennstoffes, oder gemäss den Herstellerangaben. ​ Was & Wie GmbH führt bei Öl-, Gas- und Holzfeuerungen die amtlichen Emissionsmessungen durch. ​ Wir übernehmen sämtliche administrative Arbeiten und leiten die Messresultate an die zuständige Behörde weiter. ​ Die amtlichen Messungen und Kontrollen werden nach den Grundsätzen der Luftreinhalteverordnung (LRV) vollzogen. ​ Die Was & Wie GmbH führt brandschutztechnische Kontrollen durch (schwarze Feuerschau). ​ Rund um die Feuerungsanlagen wird auch mit Partnerunternehmen zusammengearbeitet. ​ Weitergehende Leistungen können mit dem Kunden vereinbart werden. ​ Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines schriftlichen, mündlichen oder elektronischen Angebots zustande. ​ Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. 

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4. ​ Rechte und Pflichten des Kunden ​

Der Kunde hat Anrecht auf eine dem Stand der Technik ausgeführte Dienstleistung. ​ Er hat das Recht auf Verschwiegenheit. ​ Der Kunde verpflichtet sich, den Arbeitsbereich gratis zur Verfügung zu stellen. ​ Er ist für die sichere Zugänglichkeit der zu kontrollierenden und zu bearbeitenden Objekte verantwortlich. ​ Die Feuerungsanlagen müssen den zu erwartenden mechanischen, thermischen, chemischen und statischen Bedingungen standhalten. ​ Sie müssen so konstruiert sein, dass Ablagerungen jederzeit vollständig entfernt werden können. ​ Mängel, welche durch Was & Wie GmbH verursacht wurden, sind innerhalb von 10 Tagen durch den Kunden zu melden.

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5. Preise / Zahlungsbedingungen ​

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer. ​ Preisänderungen sind jederzeit möglich und bedürfen keiner Vorankündigung. ​ Pikett- und Notfall-Einsätze werden mit Zuschlag verrechnet. ​ Der Kunde bezahlt ohne Abzug per Vorauskasse, bar oder innert 30 Tagen bei Rechnungsstellung. ​ Der Kunde verpflichtet sich bei Zahlungsverzug die Kosten des Inkassoaufwandes (Mahngebühren, Verzugszinsen, etc.) vollumfänglich zu übernehmen. ​ Was & Wie GmbH kann in diesem Fall den entsprechenden Stellen die notwendigen Informationen weitergeben. ​ Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt bei Was & Wie GmbH die Rechnungsstellung zu hinterfragen. ​ Nach Ablauf dieser Frist ist die Forderung rechtsgültig.

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6. Übrige Bedingungen

Unproduktive Wartezeiten, z.B. infolge verspäteten Eintreffens des Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt, Unzugänglichkeit zum Wärmeerzeuger oder mangelnde Organisation, werden zum Stundenansatz verrechnet. ​ Was & Wie GmbH ist mindestens 3 Arbeitstage im Voraus zu benachrichtigen, falls der vorgeschlagene Termin nicht eingehalten werden kann, ansonsten wird der Termin verrechnet. ​ Kann Was & Wie GmbH infolge von unverschuldeten Umständen (z.B. Unfall/Krankheit eines Mitarbeiters, Fahrzeugpannen, nicht mehr befahrbare Strassen, Streik, Pandemien usw.) den vereinbarten Termin nicht einhalten, so bestehen gegen Was & Wie GmbH keine Schadenersatzansprüche.

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7. ​ Haftung

Die Was & Wie GmbH haftet nur für Schäden beim Auftraggeber, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. ​ Die Was & Wie GmbH haftet nicht für Schäden bei Feuerungsanlagen, die den zu erwartenden, mechanischen, thermischen, chemischen und statischen Bedingungen nicht standhalten oder Folgeschäden aus Installations- bzw. Konstruktionsmängeln anderer. ​ Ebenfalls unterliegen Verschleissteile (z.B. Zündvorrichtungen, Dichtungen, verstopfte Düsen), oder Materialermüdung (z.B. Alterung, Korrosion, Verformung etc.) nicht der Haftung. ​ Die Was & Wie GmbH haftet nicht für Kosten von Folgeschäden (wie z.B. Betriebsunterbrechung, Nutzungsausfall, Verlust von Aufträgen, Umweltschäden, entgangener Gewinne, etc.) Liegt ein Mangel vor, muss die Was & Wie GmbH die Gelegenheit erhalten, einen Mangel zu beheben oder deren Behebung einzuleiten. ​ Rechnungen Dritter (z.B. von Service oder Reparaturen, etc.) werden nur übernommen, wenn Was & Wie GmbH im Voraus zum Auftrag ihre Zustimmung gegeben hat.

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8. Gerichtsstand

Sämtliche Verpflichtungen unterstehen dem schweizerischen Recht. ​

 

Der Gerichtsstand ist Sarnen.

 

Was & Wie GmbH

Eichistrasse 1

6055 Alpnach Dorf

 

Stand der AGB: Januar 2026

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