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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen Was & Wie GmbH und dem Kunden gelten ausschliesslich die nachfolgenden Bedingungen, soweit nicht andere gesetzliche Bestimmungen zur Anwendung gelangen. ​ Neben diesen AGB können zusätzlich spezielle Vertragsbedingungen für einzelne Dienstleistungen vereinbart werden. ​ Die AGB, die Zahlungs- und Lieferbedingungen, die Dienstleistungen sowie die Datenschutzbestimmungen können jederzeit angepasst werden. ​ Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. ​ Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. 

2. Geltungsbereich

Das Angebot der Was & Wie GmbH richtet sich an alle privaten und juristischen Personen in der Schweiz und regelt die gegenseitige Geschäftsbeziehung.

3. Angebot

Die Was & Wie GmbH kontrolliert und reinigt alle Feuerungen, die mit Holz, Öl oder Gas betrieben werden. ​ Die Reinigungsintervalle sind in der Regel 1 - 2 mal jährlich und richten sich nach der Grösse der Anlage, der Benutzungsdauer und der Art des verwendeten Brennstoffes, oder gemäss den Herstellerangaben. ​ Was & Wie GmbH führt bei Öl-, Gas- und Holzfeuerungen die amtlichen Emissionsmessungen durch. ​ Wir übernehmen sämtliche administrative Arbeiten und leiten die Messresultate an die zuständige Behörde weiter. ​ Die amtlichen Messungen und Kontrollen werden nach den Grundsätzen der Luftreinhalteverordnung (LRV) vollzogen. ​ Die Was & Wie GmbH führt brandschutztechnische Kontrollen durch (schwarze Feuerschau). ​ Rund um die Feuerungsanlagen wird auch mit Partnerunternehmen zusammengearbeitet. ​ Weitergehende Leistungen können mit dem Kunden vereinbart werden. ​ Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines schriftlichen, mündlichen oder elektronischen Angebots zustande. ​ Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen AGB bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. 

4. ​ Rechte und Pflichten des Kunden ​

Der Kunde hat Anrecht auf eine dem Stand der Technik ausgeführte Dienstleistung. ​ Er hat das Recht auf Verschwiegenheit. ​ Der Kunde verpflichtet sich, den Arbeitsbereich gratis zur Verfügung zu stellen. ​ Er ist für die sichere Zugänglichkeit der zu kontrollierenden und zu bearbeitenden Objekte verantwortlich. ​ Die Feuerungsanlagen müssen den zu erwartenden mechanischen, thermischen, chemischen und statischen Bedingungen standhalten. ​ Sie müssen so konstruiert sein, dass Ablagerungen jederzeit vollständig entfernt werden können. ​ Mängel, welche durch Was & Wie GmbH verursacht wurden, sind innerhalb von 10 Tagen durch den Kunden zu melden.

5. Preise / Zahlungsbedingungen ​

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer. ​ Preisänderungen sind jederzeit möglich und bedürfen keiner Vorankündigung. ​ Pikett- und Notfall-Einsätze werden mit Zuschlag verrechnet. ​ Der Kunde bezahlt ohne Abzug per Vorauskasse, bar oder innert 30 Tagen bei Rechnungsstellung. ​ Der Kunde verpflichtet sich bei Zahlungsverzug die Kosten des Inkassoaufwandes (Mahngebühren, Verzugszinsen, etc.) vollumfänglich zu übernehmen. ​ Was & Wie GmbH kann in diesem Fall den entsprechenden Stellen die notwendigen Informationen weitergeben. ​ Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt bei Was & Wie GmbH die Rechnungsstellung zu hinterfragen. ​ Nach Ablauf dieser Frist ist die Forderung rechtsgültig.

6. Übrige Bedingungen

Unproduktive Wartezeiten, z.B. infolge verspäteten Eintreffens des Kunden zum vereinbarten Zeitpunkt, Unzugänglichkeit zum Wärmeerzeuger oder mangelnde Organisation, werden zum Stundenansatz verrechnet. ​ Was & Wie GmbH ist mindestens 3 Arbeitstage im Voraus zu benachrichtigen, falls der vorgeschlagene Termin nicht eingehalten werden kann, ansonsten wird der Termin verrechnet. ​ Kann Was & Wie GmbH infolge von unverschuldeten Umständen (z.B. Unfall/Krankheit eines Mitarbeiters, Fahrzeugpannen, nicht mehr befahrbare Strassen, Streik, Pandemien usw.) den vereinbarten Termin nicht einhalten, so bestehen gegen Was & Wie GmbH keine Schadenersatzansprüche.

7. ​ Haftung

Die Was & Wie GmbH haftet nur für Schäden beim Auftraggeber, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. ​ Die Was & Wie GmbH haftet nicht für Schäden bei Feuerungsanlagen, die den zu erwartenden, mechanischen, thermischen, chemischen und statischen Bedingungen nicht standhalten oder Folgeschäden aus Installations- bzw. Konstruktionsmängeln anderer. ​ Ebenfalls unterliegen Verschleissteile (z.B. Zündvorrichtungen, Dichtungen, verstopfte Düsen), oder Materialermüdung (z.B. Alterung, Korrosion, Verformung etc.) nicht der Haftung. ​ Die Was & Wie GmbH haftet nicht für Kosten von Folgeschäden (wie z.B. Betriebsunterbrechung, Nutzungsausfall, Verlust von Aufträgen, Umweltschäden, entgangener Gewinne, etc.) Liegt ein Mangel vor, muss die Was & Wie GmbH die Gelegenheit erhalten, einen Mangel zu beheben oder deren Behebung einzuleiten. ​ Rechnungen Dritter (z.B. von Service oder Reparaturen, etc.) werden nur übernommen, wenn Was & Wie GmbH im Voraus zum Auftrag ihre Zustimmung gegeben hat.

8. Gerichtsstand

Sämtliche Verpflichtungen unterstehen dem schweizerischen Recht. ​

 

Der Gerichtsstand ist Sarnen.

 

Was & Wie GmbH

Eichistrasse 1

6055 Alpnach Dorf

 

Stand der AGB: Januar 2026

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